Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Lernende,
hier befinden sich alle Informationen rund um das Deutschlandteicket, dass seit 2023 alle Lernenden bei uns durch den Schulträger Kreis Gütersloh erhalten:
Was muss ich zum Schuljahreswechsel beachten?
Wie verlängert sich mein Deutschlandticket?
Was mache ich, wenn ich das Deutschlandticket verloren habe?
Diese und mehr Fragen beantworten wir hier:
Wie zu jedem Schuljahresbeginn, gilt die bekannte Kulanzregelung, in der die Schüler*innen auch ohne ihr Ticket zur Schule bzw. nach Hause fahren können.
Diese Regelung gilt von Mittwoch, 21.08.2024 bis einschließlich Freitag, 13.09.2024.
Direkt zur Website von OWL-Verkehr hier klicken oder diese Anleitung runterladen.
1. Möglichkeit
Für die Ausstellung eines Ersatztickets muss der Schüler/Kunden 25,00 € an folgende Bankverbindung überweisen:
Kontoinhaber OWL Verkehr
IBAN DE 90 4805 0161 0000 0442 55
Kreditinstitut Sparkasse Bielefeld
Verwendungszweck: 2201501 / Vor- und Zuname / Geburtsdatum / Schule
Nach Zahlungseingang sendet OWL Verkehr dem Schüler/Kunden das Ersatzticket postalisch an die bekannte Adresse.
Sollte der Schüler/Kunden umgezogen sein, bitte die neue Anschrift mitteilen, damit diese im System angepasst werden kann.
2. Möglichkeit
Barzahlung am ZOB – Dies ist die schnellste Möglichkeit, da das Ersatzticket noch am selben Tag verschickt wird!
3. Möglichkeit
Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Betreff: Verlorenes D-Ticket – Ausstellung Ersatz-Chipkarte – Überweisung des Betrages
Danach erhält man eine Mail mit der entsprechenden IBAN zurück.
Ersatzgebühr: 25 €
Angaben bei Überweisung:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Schulname