Warum das Fach Recht?
Um das Zusammenleben größerer menschlicher Gemeinschaften (z.B. in einem Staat wie Deutschland) zu ermöglichen, sind feste Regeln unerlässlich, denn es leben Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen und Ansichten zusammen. Diese festen Regeln sind unter anderem die Gesetze. Da die Gesetze allgemein gehalten sind (man kann nicht im Voraus an jeden Spezialfall denken), ist eine Auslegung der Gesetze durch Rechtswissenschaftler und Gerichte notwendig. Mit der Auslegung dieser Gesetze beschäftigt sich im Wesentlichen das Unterrichtsfach Recht.
Dabei stehen drei Rechtsbereiche mit den entsprechenden Gesetzeswerken im Vordergrund: Das öffentliche Recht (mit dem Grundgesetz als wichtigste Grundlage), das Strafrecht (mit dem Strafgesetzbuch) und das Zivilrecht (mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem sogenannten BGB). Im Mittelpunkt stehen dabei konkrete Fälle, die aus rechtswissenschaftlicher Sicht beurteilt werden sollen.
Es wird zum Beispiel untersucht, was der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist, unter welchen Bedingungen man Schadensersatz bekommen kann und welche Aussagen unter den Begriff der Meinungsfreiheit fallen.
Recht als Unterrichtsfach an der PAB-Gesamtschule
Die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist die einzige Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, an der das Fach Recht angeboten wird. Recht wird nur in der Oberstufe unterrichtet und zwar als Grundkurs. Es handelt sich um ein vollwertiges Unterrichtsfach, in dem auch Abiturprüfungen abgelegt werden können und das dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet ist