In dieser Beschreibung sind alle wichtigen Informationen enthalten.
Formular Antrag auf Nachhilfe
Wer erteilt Nachhilfeunterricht?
- SchülerInnen aus der Oberstufe (Sie sollten selbst „gut“ oder „sehr gut“ in dem entsprechenden Fach stehen.)
- Erwachsene, die sich/und die wir dazu in der Lage sehen.
Wer kann Nachhilfeunterricht beantragen?
Der Nachhilfeunterricht richtet sich an SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 – 10 und wird von einem Erziehungsberechtigten beantragt.
Wann kann ich Nachhilfeunterricht beantragen?
- immer bis zum Ende der dritten Schulwoche im Schulhalbjahr
- immer jeweils innerhalb einer Woche nach einem Beratungstag
Wie kann ich Nachhilfeunterricht beantragen?
Im Sekretariat, über die KlassenlehrerInnen oder über die Homepage bekommen Sie den Anmeldebogen. Diesen füllen Sie bitte für ihr Kind vollständig aus und geben ihn bis zum oben genannten Zeitpunkt im Sekretariat ab oder senden ihn an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wie trete ich mit den Nachhilfelehrkräften in Kontakt?
- Sobald eine Nachhilfelehrkraft für Ihre Tochter/Ihren Sohn gefunden wurde, bekommen Sie eine E-Mail mit den Kontaktdaten der Nachhilfelehrkraft.
- Mit der gleichen E-Mail werden die Klassen- und die FachlehrerInnen informiert. Die Nachhilfelehrkraft erhält alle notwendigen Kontaktdaten der Schülerin/des Schülers. Nun haben beide Seiten die Aufgabe, Kontakt aufzunehmen, um einen ersten Termin für Nachhilfeunterricht zu vereinbaren.
Wo findet der Nachhilfeunterricht statt?
Der Nachhilfeunterricht kann sowohl in der Schule, zu Hause, bei der Nachhilfelehrkraft zu Hause oder online stattfinden. Je flexibler Ihr Kind ist, desto einfacher gestaltet sich die Organisation des Nachhilfeunterrichts.
Wie viel kostet der Nachhilfeunterricht?
Es wird eine Kostenbeteiligung von 3,- € für 60 Minuten erhoben.
Kann die Kostenbeteiligung aus dem „Bildungspaket“ beglichen werden?
Nein. SchülerInnen, die durch das Bildungspaket unterstützt werden, bekommen Nachhilfeunterricht z.B. über die Schülerhilfe. Wer diese Form der Nachhilfe in Anspruch nehmen möchte, wendet sich bitte an die KlassenlehrerInnen.
Ich habe zwei Wochen nach Antragsstellung noch nichts von Frau Buermeyer-Röper gehört. Sollte ich eine E-Mail schreiben, um nachzufragen?
Nein. Haben Sie bitte Geduld, es kann etwas dauern, bis für alle SchülerInnen eine Nachhilfelehrkraft gefunden worden ist.
Erhält jeder Schüler/-in auf Wunsch Nachhilfeunterricht?
Da das für den Nachhilfeunterricht zur Verfügung stehende Budget begrenzt ist, werden möglicherweise vor allem im zweiten Schulhalbjahr einige SchülerInnen keinen Nachhilfeunterricht bekommen können.
Wie viel Nachhilfe erteilt werden kann, hängt auch von der Anzahl der OberstufenschülerInnen ab, die sich als Nachhilfelehrkräfte zur Verfügung stellen. Diese unterscheidet sich von Halbjahr zu Halbjahr.
Falls nicht alle SchülerInnen, die Nachhilfeunterricht beantragt haben, versorgt werden können, werden die SchülerInnen, die in den entsprechenden Fächern mit „mangelhaft“ und „ausreichend“ benotet wurden, bevorzugt berücksichtigt, ebenso SchülerInnen, die durch Krankheit über einen längeren Zeitraum ausgefallen sind und dringend Unterrichtsstoff nachholen müssen.
Es gibt Probleme bei dem Nachhilfeunterricht (Termine werden nicht eingehalten, die
Nachhilfelehrkraft hat nie Zeit, die Chemie zwischen Nachhilfelehrkraft und SchülerIn stimmtnicht …). Wie verhalte ich mich?
- Bitte suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Nachhilfelehrkraft.
- Bitte informieren Sie Frau Buermeyer-Röper über Teams heike.buermeyer-roeper@pab-gesamtschule.de wenn sich die Situation nicht verbessert.
Wie viel Nachhilfeunterricht kann mein Kind pro Woche bekommen?
- maximal eine Stunde pro Woche im Durchschnitt
- Der Nachhilfeunterricht kann dem Rhythmus der Klassenarbeiten angepasst werden. Solange
eine Stunde pro Woche nicht überschritten wird, ist es egal, wie die Stunden verteilt werden. Es
können auch 30 Minuten-/ oder 20 Minuten-Einheiten in der Mittagspause stattfinden.
- In besonderen Fällen könne auch mehr als eine Stunde pro Woche bewilligt werden.
Wann endet der Nachhilfeunterricht?
Der Nachhilfeunterricht schließt grundsätzlich mit dem Ende eines jeden Schulhalbjahres ab. Eine Fortsetzung zum anschließenden Schulhalbjahr muss neu beantragt werden.
Bitte beantragen Sie nur Nachhilfeunterricht, wenn Sie sicher sind, dass ihr Kind auch wirklich Nachhilfeunterricht haben möchte! Um unnötigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Kind bereit ist, die Nachhilfe anzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Auch können wir damit vermeiden, dass Nachhilfelehrkräfte für andere SchülerIinnen blockiert werden, die auf der Warteliste stehen.